Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 OVG A 87/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8204
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 OVG A 87/84 (https://dejure.org/1987,8204)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.06.1987 - 3 OVG A 87/84 (https://dejure.org/1987,8204)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 3 OVG A 87/84 (https://dejure.org/1987,8204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,8204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 A 87/84
    Vielmehr bleiben sonstige Verpflichtungen des Bundes, die in seinem Eigentum stehenden Bundeswasserstraßen - einschließlich ihrer Ufer - zu unterhalten und in einem störungsfreien Zustand zu erhalten, davon unberührt (BVerwG, Urt. v. 29.10.1982 - 4 C 4.80 - (S. 7), Buchholz 445.5 Nr. 1 zu § 7 WaStrG).

    Aus dieser gesetzlichen Regelung lässt sich jedoch eben so wenig folgern, dass der Gewässereigentümer im übrigen von der allgemeinen Verpflichtung, sein Eigentum in einem störungsfreien Zustand zu erhalten, ausgenommen ist (BVerwG, Urt. v. 29.10.1982, aaO S. 7 f.).

  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 A 87/84
    Der allgemein anerkannte Grundsatz, dass eine Hoheitsverwaltung nicht mit Anordnungen oder gar mit Zwang in die hoheitliche Tätigkeit einer anderen Hoheitsverwaltung eingreifen darf (BVerwGE 29, 52; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.6.79 - 3 OVG A 316/77 -, ZfW 1980, 315 = VRSpr 31, 413 m.w. Nachw.; Beschl. V. 22.12.1986 - 3 OVG B 144/86 - ), steht dem nicht entgegen.
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 A 87/84
    Die Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, dass das Bundesverwaltungsgericht im ersten Rechtszug über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern entscheidet, ist nach dem mit ihr verfolgten Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf solche Streitigkeiten anzuwenden, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (BVerwG, Urt. v. 30.7.76 - BVerwG 4 A 1.75 -, Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 6; Urt. v. 2.9.83 - BVerwG 4 C 5.80 -, DVBI 1984, 225).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80

    Beseitigung von Fischkadavern - Bundeswasserstraße - Beseitigungspflichtige

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 A 87/84
    Die Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, dass das Bundesverwaltungsgericht im ersten Rechtszug über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern entscheidet, ist nach dem mit ihr verfolgten Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf solche Streitigkeiten anzuwenden, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (BVerwG, Urt. v. 30.7.76 - BVerwG 4 A 1.75 -, Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 6; Urt. v. 2.9.83 - BVerwG 4 C 5.80 -, DVBI 1984, 225).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1987 - 3 A 87/84
    Dabei ist der sachliche Umfang der dem Bundesgesetzgeber durch Art. 74 Nr. 21 GG eingeräumten Kompetenz für die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen dahin begrenzt, dass der Bund keine den Bereich der Verkehrsaufgaben und die Erhaltung der Verkehrsfunktion überschreitende Zuständigkeit besitzt; die Ermächtigung gestattet nur Regelungen über die Erhaltung der Gewässer in einem für den Schiffsverkehr erforderlichen Zustand und damit zusammenhängende Gegenstände (BVerfGE 15, 1 ff., 9 f.).
  • VG Köln, 21.07.2015 - 14 K 2163/13

    Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden am Hochufer des Rheins;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 4/80 - Rn. 15, zitiert nach juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juni 1987 - 3 A 87/84 -, ZfW 1988, 434 (435); Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 39 Rn. 12; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Auflage, 2004, Rn. 917.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1990 - 3 L 105/89
    Die Behörden der Gefahrenabwehr sind grundsätzlich nicht befugt, ordnungsbehördliche Anordnungen zur Abwehr von Gefahren, für die andere Verwaltungsträger verantwortlich sind, gegen diese zu erlassen und sie etwa mit ordnungsbehördlichen Zwangsmitteln ihnen gegenüber durchzusetzen, wenn und soweit dadurch in deren hoheitliche Tätigkeit, d. h. ihre öffentlich-rechtlich geregelten Zuständigkeiten eingegriffen wird ; (BVerwGE 29, 52, 59; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 241 ff. m. w. N.; Urt. d. Sen. v 28.6.1979 - 3 OVG A 316/77 -, ZfW 1980, 314, 316 f.; v. 25.6.1987 - 3 OVG A 87/84 - v. 23.11.1987 - 3 OVG A 165/86 - zuletzt Beschl. v. 21.9.1990 - 3 M 24/90 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.09.1990 - 3 M 24/90
    Die Behörden der Gefahrenabwehr sind - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich nicht befugt, ordnungsbehördliche Anordnungen zur Abwehr von Gefahren, für die andere Verwaltungsträger verantwortlich sind, gegen diese zu erlassen und sie etwa mit ordnungsbehördlichen Zwangsmitteln ihnen gegenüber durchzusetzen, wenn und soweit dadurch in deren hoheitliche Tätigkeit, d.h. ihre öffentlich-rechtlich geregelten Zuständigkeiten eingegriffen würde (BVerwGE 29, 52, 59; Drews/ Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 241 ff. m.w.Nachw.; vgl. a. Urt. d. Sen. v. 28.6.1979 - III OVG A 316/77 -, ZfW 1980, 314, 316 f.; 25.6.1987 - 3 OVG A 87/84 ; 23.11.1987 - 3 OVG A 165/86 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht